Rechtsprechung
OLG Bremen, 23.09.1971 - 2 U 59/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 917
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arrest; Geldforderung; Inland; Linienreederei; Schiff; Hafen
Papierfundstellen
- VersR 1972, 250
Wird zitiert von ...
- OLG München, 15.06.1983 - 25 W 1560/83
Erfordernis der Vollstreckung eines Urteils im Ausland als Arrestgrund
Hingegen ist eine Urteilsvollstreckung im Ausland zu erwarten, falls vorhandenes Inlandsvermögen nicht ausreicht oder die Gefahr der Vereitelung des Zugriffs des Gläubigers besteht (OLG Bremen OLGZ 1972, 247/248 ff. = IPRspr. 1971 Nr. 155 = VersR 1972, 250; OLG Düsseldorf IPRspr. 1977 Nr. 166 = NJW 1977, 2034 Nr. 16).Anders als bei ausländischen Linienreedereien, deren Schiffe regelmäßig deutsche Häfen anlaufen und deshalb hinreichendes und greifbares Inlandsvermögen darstellen können (OLG Hamburg MDR 1971, 767 [OLG Hamburg 06.05.1971 - 6 U 25/71]; OLG Bremen OLGZ 1972, 247/248 ff.), besteht bei dem Antragsgegner die Möglichkeit, ohne unverhältnismäßigen Aufwand den inländischen Lastkraftwagenverkehr einzustellen.